Wartezeiten und Karenzzeiten zu Pflegetagegeld

Schutz mit Pflegetagegeld existiert unmittelbar nach Policierung der Versicherung. Es gibt keine Wartezeiten oder Karenzzeiten!

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Prämierungen

Gesundheitsfragen zu Pflegetagegeld


  • Die meisten Versicherungen für Pflege-tagegeld haben nur sehr wenige Gesundheitsfragen. Meist sind dies:


  •  
    • Größe und Gewicht
    • Krankenhaus und Kuraufenthalte während der letzen 5 Jahre
    • Schwersterkrankungen wie: Krebs,Multiple Sklerose oder Schlaganfall
    • Einige Versicherungen geben somit sogar Behinderten die Möglichkeit sich für den Pflegefall abzusichern!

Besonderheiten zum Pflegetagegeld


  • Pflegetagegeldsätze werden je nach Vereinbarung zu Pflegestufe aber auch Art der Pflege geleistet. 
  • Es wird also zusätzlich zur Pflegestufe auch geprüft, ob der Versicherte sich für die entsprechende Variante der Pflege abgesichert hat (stationär oder häuslich)
  • Pflegestufe 0 (Demenz etc.) wird höchst unterschiedlich durch die Versicherer für Pflegetagegeld behandelt. Gut ist es, wenn wenigstens 20% aus Leistung zu Pflegestufe 3 ausgewiesen sind für diesen Fall.

Stolpersteine zum Pflegetagegeld:


  • Einige Pflegetagegeld Tarife verlangen die Weiterzahlung der Versicherungsbeiträge. Wer 2 Monatsbeiträge und Mahnfrist überschreitet steht ohne Versicherungsschutz da.
  • Fest gewählte Dynamisierungen bringen zwar im Pflegefall höhere Leistungen, erhöhen allerdings auch das Risiko, dass der Beitragszahler mit den Beiträgen überfordert wird. Optionale Erhöhungen sind besser geeignet.
  • Ausschliesslich stationär leistende tarife sind deutlich billiger, weil der Leistungsfall weniger wahrscheinlich ist. Allerdings gehen dem meist viele Jahre der häuslichen Pflege voraus, welche somit nicht versichert sind. Deshalb wenigsten auch für Pflegestufe 2 im häuslichen Bereich abschliessen!


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