Pflegehilfsmittel§40 SGB XI regelt Leistungen zu Hilfsmitteln
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Was gehört nicht zu Pflegehilfsmitteln: Gegenstände die gewöhnlich von mehreren Personen genutzt werden oder üblicher Weise im Haushalt vorhanden sind, sowie Gegenstände des täglichen Lebensbedarfs. |
Pflegehilfsmittel Produktgruppe 50:
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Pflegehilfsmittel Produktgruppe 51:
Pflegehilfsmittel Produktgruppe 52:
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Pflegehilfsmittel Produktgruppe 53:
Pflegeverbrauchsmittel Produktgruppe 54:
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