Pflegestufe 1Bei Pflegestufe 1 wird von erheblicher Pflegebedürftigkeit ausgegangen.
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Hauswirtschaftliche Versorgung: Hier handelt es sich um alle Pflegeleistungen, welche nicht durch die Grundversorgung abgedeckt sind. Dies kann beispielsweise Staubsaugen oder das Einkaufen sein.
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Umfang der Leistung: Ein Pflegebedürftiger, in Pflegestufe I erhält folgende Leistungen:
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Einschränkungen zur Pflegestufe I: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen MDK darf den Bedarf nicht als unregelmäßig oder kurzzeitig einstufen. Eine Hilfsbedürftigkeit alleine für die hauswirtschaftliche Versorgung ist ebenfalls nicht ausreichend zur Einstufung in die Pflegestufe I. |
Achtung: Nebst einer guten Privaten Pflegeversicherung ist es sehr wichtig mit Profis zusammenzuarbeiten. Nutzen Sie vor der bindenen Einschätzung durch den MDK die Hilfe Ihres Arztes und Ihrer lokalen Pflegedienste! |