Pflegegeld Regelung§37 SGB XI regelt Höhe und Vorausetzung für Pflegegeld
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Besteuerung Pflegegld: Pflegegld stellt kein Einkommenn dar und wird deshalb steuerfrei bezogen. Pflegende Personen welche dieses Pflegegeld als Leistung für Ihre Laienhilfe (ohne Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis) erhalten müssen ebenfalls hierfür keine Steuer zahlen. |
Pflegehilfsmittel: Pflegehilfsmittel können gemäß §40 SGB XI unabhängig vom Bezug des Pflegegeldes hinzubeantragt werden.
Nach Bewilligung erfolgt die Zahlung für Pflegehilfsmittel monatlich im Voraus. |
Modalitäten zu Pflegegeld: Pflegebedürftige welche ausschliesslich Geldleistungen beziehen müssen sich regelmäßigen Kontrollen unterziehen. Dies erfolgt durch Einsatz einer Pflegefachkraft in regelmäßigen Abständen.
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Kombinationsleistung (Pflegegeld und Pflegesachleistung)
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