Besteuerung Pflegegld

Pflegegld stellt kein Einkommenn dar und wird deshalb steuerfrei bezogen.

Pflegende Personen welche dieses Pflegegeld als Leistung für Ihre Laienhilfe (ohne Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis) erhalten müssen ebenfalls hierfür keine Steuer zahlen.

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Prämierungen

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel können gemäß §40 SGB XI unabhängig vom Bezug des Pflegegeldes hinzubeantragt werden.

 

Nach Bewilligung erfolgt die Zahlung für Pflegehilfsmittel monatlich im Voraus.


Modalitäten zu Pflegegeld

Pflegebedürftige welche ausschliesslich Geldleistungen beziehen müssen sich regelmäßigen Kontrollen unterziehen. Dies erfolgt durch Einsatz einer Pflegefachkraft in regelmäßigen Abständen.


  • Pflegestufe I+II: Mindestens 1 mal pro Halbjahr
  • Pflegestufe III:   Mindestens 1 mal ím Quartal

Kombinationsleistung (Pflegegeld und Pflegesachleistung)


  • Pflegesachleistung darf nicht vollständig in Anspruch genommen werden
  • Gemindertes Pflegegeld kann dann zusätzlich beantragt werden etnsprechend dem nicht genutzten prozentualen Anteil aus Pflegesachleistung.
  • Beispiel: Wer nur 775€ Pflegesáchleistung in Pflegestufe 3 in Anspruch nimmt hat somit auch nur 50% Leistung erhalten. Die anderen 50% kann der Pflegebedürftige als Pflegegeld 350€ (50% von 700€) erhalten.
  • Die prozentuale Aufteilung mus vom Pflegebedürftigen für mindestens 6 Monate beibehalten werden.


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