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  Versicherten nur die Akzeptanz auf minderwertigerem Niveau behandelt zu werden. Dies sind beispielsweise die Verwendung von Nichtedelmetallen bei Brücken oder das herausreisen von Zähnen aufgrund von Vorschriften der Gesetzlichen Kranken- versicheurng in bestimmten Konstellationen den Versuch des Erhalts eines Zahnes nicht weiter zu fördern und zu bezahlen!

Leistungsunterschiede.

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist weitgehend "Einheitsbrei". Es gibt keine Konkurrenz in preis und Leistung. Im gegensatz dazu kann man nicht von DER Privaten Krankenversicheurng reden. Selbst innerhalb einer Versicherung werden sehr gute und sehr schwache Tarife angeboten. Dies liegt an der Kundenorientierung von Privaten Krankenversicherungen. Ein Arbeitnehmer sucht naturgemäß Leistung auf GKV Niveau oder besser zu günstigerem Beitragssatz. Hingegen sucht ein freiberuflicher Fernfahrer eine PKV oft eher einen geringen Beitragssatz, weil er eine Krankenversicherung eher als notwendiges

Übel ansieht, welches Ihm zusätzliche Kosten verursacht. Selbständige suchen hingegen oft beste Leistung zu Diagnostik und Behandlung. Hierzu achten Sie weniger auf den Beitragssatz sondern eher auf die Leistungsdetails und Beitragsstabilität. Es ist deshalb dringend anzuraten nicht allen Versicherungsprodukten eines Versicherers gleichermaßen positiv oder negativ zu begegnen! Ein gesunder 25 Jähriger Mann findet definitiv andere geeignete Produkte als ein bereits Kränkelnder, weil er durch hohen Selbstbehalt und hohe Rückerstattung bei Leistungsfreiheit jedes Jahr große Kosten einsparen kann bei hochwertiger Leistung im Bedarfsfall. Schwindet der Beitragssatz um

 300€ weil der Selbstbehalt auf bis zu 4500€ gewählt wurde, so kann sicherlich ein Mittleklasse Wagen mittels der eingesparten Beiträge erworben werden. Selbstverständlich sind solch hohe Selbstbehalte wiederum Unsinn für Arbeitnehmer, weil hier ja der Arbeitgeber mit ca. der Hälfte am Beitrag beteiligt ist. Der wesentlichste Leistungsunterschied besteht allerdings bei der Differentialdiagnostik. Bei Gesetzlichen Krankenkassen bin ich für eine zweite Meinung oder Differentialdiagnostik mit weiteren Geräten z.B. MRT (Magnetresonanzverfahren) gefolgt von CT (Computertomographie) ist der Patient im Gesetzlichen System auf Überweisungen des Hausarztes und teilweise dem Wohlwollen der Gesetzlichen Krankenkasse angewiesen. Der Privat Krankenversicherte Patient hat hierzu keine Sorgen!

 


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