Kann ich mich auch als Privat Krankenvollversicherter mit solch einer Zahn Zusatzversicherung ausstatten?

Antwort: Nur Gesetzlich Krankenversicherte und solche die freiwillig Gesetzlich Krankenversichert sind, können eine Zahn Zusatzversicherung in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahn Zusatzversicherung auch für konkret geplante oder begonnene Behandlungen?

Antwort: Nein. Zahnzusatzversicherungen sind eine Absicherung aber kein Wohlfahrtsverband!

Muß ich einen Heil- und Kostenplan einreichen?

Antwort: Viele Versicherungen fordern einen solchen Plan. Da Sie meist sowieso noch den Gesetzlichen Krankenversicherungsbetrag erstattet haben wollen, gilt es, bis auf wenige Ausnahmen wie beispielsweise Implantate welche nicht von GKV als erforderlich anerkannt werden, soweiso einen Heil- und Kostenplan einzuholen.

Bekomme ich auch Keramikkronen, Goldinlays und Implantate erstattet?

Antwort: Ja. Gute Zahnzusatzversicherungen leisten hierfür 80 - 90% des Rechnungsbetrages.

Womit spare ich Geld durch eine Zahn  Zusatzversicherung?

Antwort: Wenn Sie zwei Mal im Jahr zu Prophylaxe gehen kostet Sie dies ca. 150€. Meist gilt es dann auch noch ein bis zwei Kunststoffüllungen zu setzen oder zu erneuern. Und wieder kostet Sie dieses 150€. Macht also schon mal 300€ welche Sie jährlich und ohne Zahnersatzkosten zu zahlen hätten. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet dieses vollständig und zwar meist für weniger Beitragskosten als obig vorgerechnet. Kostenlos haben Sie nun aber noch zusätzlichen Schutz für den teuren, hochwertigen Zahnersatz!

Zahlt die Zahn Zusatzversicherung auch für Kieferorthopädie?

Antwort: Nur wenige Zahn Zusatzversicherungen tun dies auf  sinnvolle Weise! Geleistet wird nach Schweregrad der Behandlung (KIG). Ist die Behandlung nicht nur kosmetisch KIG 3-5  zahlt die Gesetzliche Kasse eine reguläre Behandlung zu 100%. Soll es eine bessere Behandlung sein z.B. durchsichtige Brackets, damit Ihr Kind optisch nicht so sehr entstellt wird, so leisten dies nur Zahn Zusatzversicheurngen für den Bereich KIG 3-5. Leichte Kosmetische Kieferorthopädie KIG 1+2 wird nicht von Gesetzlicher Kasse gezahlt und nur von wenigen aber guten Zahn Zusatzversicherungen. Gehen Sie im Vorfeld einer angedachten Behandlung also bitte immer zu einem oder mehreren Kieferorthopäden um den KIG zu erfahren.