Wartezeiten und Karenzzeiten zu Pflegekosten Versicherung

  • Die Wartezeit nach Policierung beträgt 3 Jahre.
  • Bei Eintritt einer durch den MDK zertifizierten Pflegestufe gelten 3 Monate Karenzzeit, in welcher keine Zahlung erfolgt.
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Prämierungen

Gesundheitsfragen zur Pflegekosten Versicherung


  • Körpergröße und Gewicht
  • Ist bereits Antrag auf Leistung bei gesetzlicher oder privater Pflegekasse gestellt?
  • Existieren körperliche, organische, angeborene Fehlbildungen, chronische Leiden oder Behinderungen?
  • Bei Pflegekostenversicherungen wird umfangriech nach Vorerkrankungen gefragt, da der Versicherer ein hohes Langzeitrisiko bei Fehleinschätzung seiner neuen Pflegeversicherungsmitglieder eingeht.
  • Wichtig ist es immer wahrheitsgemäß Angaben zu tätigen.
  • Achten Sie auf konkrete Formulierungen. Sollte Ihnen die genaue Reichweite der Frage nicht klar sein, empfielt sich eine schriftliche Nachfrage bei der jeweiligen Versicherung mit der Bitte um schriftliche Auskunft.

Besonderheiten zur Pflegekosten Versicherung


  • Kosten welche für die Pflegekosten Versicherung geltend gemacht werden sollen müssen mit entsprechender Rechnung nachgewiesen werden.
  • Bei häuslicher und teilstationärer Pflege können auch entsprechende Hilfsmittelkosten in Rechnung gestellt werden.
  • Da die Kostenerstattung anteilig (prozentual) geleistet wird, paßt sich der Leistungsumfang der Pflegekostenversicherung auch automatisch der Teurungsrate bei den Dienstleistungen zur Pflege an.

Stolpersteine zur Pflegekostenversicherung sind:

 

  • Vorerkrankungen werden von den Privaten Pflegeversicherungen erst bei Eintritt des Pflegefalls überprüft.
  • Falschangaben, egal ob vorsätzlicher oder fahrlässiger Art führen auch nach jahrelangen Beiträgen zu Ihrer Pflegeversicherung zu einer Obliegenheitsverletzung. Die Private Pflegeversicherung kann Ihnen bei Erkenntnis einer solchen Obliegenheitsverletzung auch Jahre später ohne Leistungsverpflichtung kündigen und bereits geleistete Leistungen unter Aufrechnung mit Ihren Beiträgen zurückfordern.
  • Heften Sie alle schriftlichen Aussagen zwecks Beweisführung später zusammen mit Ihrer Police ab.
  • Nutzen Sie ein ärztliches Attest Ihres Hausarztes bei Antragstellung um vorsätzliche oder fahrlässige Falschangaben zu vermeiden!



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