Haftpflicht

Sollte man durch eine andere Person geschädigt werden, springt diese Versicherung ebenfalls nicht ein!

Tipp: Beschädigungen von Öltanks sollten mitversichert sein!  Bewährt hat sich auch meist den Verlust eigener und fremder Schlüssel mitzuversichern.

Achtung: Kinder bis zum 7. Lebensjahr beziehungsweise im Strassenverkehr dem 10. Lebensjahr können nicht selbst haftbar gemacht werden. Liegt also von deren Aufsichtsperson keine Aufsichtsverletzung vor und Sie erhalten demzufolge keine Entschädigung!

Empfehlung: Wenn möglich sollten Sie deshalb eine Ausfalldeckung gegen Forderungsausfälle (Kinder, unversicherte Personen) abschliessen!


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