Deshalb also immer die Tarifinformationen genau prüfen zu den Werbeaussagen!

Regelhöchstsatz:

Klingt toll, weil es nach Höchstsatz klingt. De Facto ist der Regelhöchstsatz (2,3 facher Regelsatz) allerdings Gesetzliches Kassenniveau. Üblicher Weise werden Privatpatienten heute jedoch nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ und für Zahnärzte GOZ abgerechnet. Und dies zum GOZ/GOÄ Höchstsatz, welcher dem 3,5 fachen Regelsatz entspricht!

Zahnstaffel:

 Häufig werden im Zahnbereich Limitierungen des Jahresleitungsbetrages eingeführt. Dieses ist normal und verständlich aus Sicht des Versicherers, um nicht gleich mit Eintritt eines Versicherten eine komplette Grundsanierung begleichen zu müssen. Wenn allerdings  das Jahresbudget auch nach 5 oder mehr Jahren bei 5000€ begrenzt bleibt, so wird es spätestens im Alter ohne zukünftige Einkünfte problematisch, wenn beispielsweise ein komplettes Gebiss zu 15000€ fällig wird!

Ambulante Nachsorgekosten: 

Wer einen Schlaganfall erleidet ist meist froh, wenn es wieder aus dem Krankenhaus hinaus geht. Die frohe Stimmung schlägt aber schnell um, wenn er erfährt, dass ambulante Logopädie und Ergotherapie nicht erstattet werden. Sparen läßt sich an solch einer Leistung schlecht, denn man möchte ja wieder ordentlich sprechen und laufen können. Wer es also nicht vernünftig versichert hat zahlt selbst!