bei Sozialhilfebezug als Mehrbedarf übernommen werden (§ 33 SGB XII).

Achtung: In manchen Fällen wird die Leistung erst ab einem hohen Alter fällig, in anderen Fällen läuft die Versicherung tatsächlich lebenslänglich, unabhängig davon, in welchem Alter der Tod eintritt. Je früher allerdings die automatische Auszahlung bei Erleben des betreffenden Endalters erfolgt, desto höher sind die Beiträge.

Tipp: Im Unterschied zu normalen Lebensversicherungen wird oft auf eine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss verzichtet, da sich eine aufwendige Untersuchung bei den niedrigen Todefallleistungen nicht lohnt. Vielmehr wird in solchen Fällen eine dreijährige Wartezeit verlangt, in der im Sterbefall keine Leistung oder maximal die Hälfte der Versicherungssumme als Auszahlung erfolgt.

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