Die Reiserücktrittversicherung tritt auch dann in Kraft, wenn beispielsweise durch Schwangerschaft, Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität oder eine unerwartete Einberufung zum Wehr- oder zum Zivildienst der Antritt des Auslandsaufenthalts verhindert wird.

Tipp: Wenn ein Krankenhausaufenthalt im Ausland länger dauert als die geplante Reise, ist es entscheidend, dass die Vertragslaufzeit nicht begrenzt ist, sondern, dass der Versicherungsschutz bei Gründen, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat, weiter läuft. Dies ist insbesondere wichtig bei Naturkatastrophen, welche häufig auch mit Ausreiseproblemen einhergehen.

Achtung: Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die Reise nur, wenn Sie alle Atteste und Belege einreichen, die den Rücktrittsgrund beweisen. Einige Länder mit Visumpflicht achten bei Einreise auf eine anerkannte Krankenversicherung. Bei uns sind solche Produkte gekennzeichnet.

Empfehlung: Nehmen Sie unbedingt die Kontaktrufnummer Ihrer Auslandskranken-versicherung mit. Soweit Sie die Erfordernis für einen Krankenrücktransport sehen, klären Sie bitte vor die Organisation eines solchen Rücktransports mit der Versicherung, um zu vermeiden, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.


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