Haus und Grundbesitzer Haftpflicht
Für Vermieter von Häusern und Besitzer unbebauter Grundstücke
Fakten: Entsprechend Paragraph § 836 BGB sind Sie als Hauseigentümer oder Grundbesitzer voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und Grundstück.
Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen zu Personen- oder Sachschäden so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, daß er erforderliche Vorsorge zur Schadensvorbeugung getroffen hat.
|
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen.
Ein Kostenbeispiel: Ein Haus mit 4 vermieteten Wohnungen - 12.000 Euro Jahresmiete kostet nur ab 28,25 € Jahresbeitrag
|
|
 |
Tipp: Selbstnutzer von Immobilien von Immobilien benötigen solch eine Versicherung nicht, weil dieser Versicherungsschutz über die Private Haftpflicht eingeschlossen ist.
|
Achtung: Der Beitrag ist abhängig von der Höhe des Bruttojahresmietwertes bzw. der Anzahl der Wohneinheiten (vermietete Wohnungen).
|
Empfehlung: Achten Sie auf folgende Punkte um nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit keine Versicherungsleistung zu empfangen:
- Verkehrssicherungspflicht (Vermeiden mangelhafter Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafter Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
- Instandhaltungspflicht (Verhindern des herabfallens von Dachziegeln oder der Bestandteile des Mauerwerks)
|
You have no rights to post comments