Gebäudeversicherung
Wichtig für jeden Immobilienbesitzer
Fakten: Zahlt für Brand, Sturm, Hagel und Blitz welche Immobilie beschädigen. Rohrbruch als Hauptursache für Wasserschaden ist mitversichert, soweit Schaden und Ursache im Haus.
Nicht versichert bei dieser Versicherung ist jedoch der Wasserschaden durch Naturgewalten oder Dammbruch.
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Gezahlt wird nötigenfalls der Neuaufbau und der Ersatz dessen was Innnen und Aussen befestigt war. Mietzahlungsverlust im Zusammenhang mit dem Schaden wird zu ortsüblichen Mieten beglichen. Garagen und Gartenhäuser sind in der Regel nicht mitversichert, können aber zusätzlich meist aufgenommen werden, was sich insbesondere bei Mehrzweckgaragen und aufwendig errichteten Gartenhäusern rentiert.
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![Haftpflicht](/images/stories/gebaeude_full.jpg) |
Tipp: Stellen Sie als Besitzer eines Appartments fest ob eventuell schon das Haus Gebäudeversichert ist. Denn dann können Sie sich die einzelne Absicherung für Ihr Appartment ersparen.
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Achtung: Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt.
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Empfehlung: Oft entscheidet die Lage und Ausstattung was zusätzlch sinnvoller Weise im Versicherungspaket enthalten ist. Zum Beispiel lohnt es den Einschluss von Grafitti-, Photovoltaik- und Wasserbettschäden zu berücksichtigen.
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