Pflegerente Staatlich oder Privat abgesichert
Die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus. Sehen Sie hierzu die Fakten und Vorgehensweisen optimal versichert zu sein.
Fakten:
- Durchschnittliche Kosten:
- Pflegeheim 3300 € (Quelle Nürnberger Versicherung)
- Häusliche (ambulante) Pflege durch eine mobile Pflegekraft 1200€
- Pflege Defizit:
- Im Falle einer stationären Pflege beträgt die Unterversicherung im ungünstigsten Fall (PflegestufeII) 2260 €. Sollte das Pflegeheim teurer als die durchschnittlich 3300 € sein, kann sich diese Summe sogar noch erhöhen!
Kriterien für Pflegestufen:
- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
- Im Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten
- Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
- Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Tendenz zum Weglaufen)
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennen der Situation
- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
- Störung des Tag- und Nacht-Rhythmus
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen
- Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
- Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression.
- Der Staat leistet bei:
- Pflegestufe 0:
- Leistung Pflegestufe 0:
- 100€ Standard Grundbetrag als Sachleistung
- Auf Antrag erhöhte Pflegesachleistung bis 200€ mtl.
- Definition Pflegestufe 0:
- Pflegebedürftige ohne Pflegestufe
- Korrekte Bezeichung: Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 a&b
- Voraussetzung Pflegestufe 0:
- Grundversorgung unter 45min/täglich, auch für Demenz Kranke!
- Antragstellung Pflegestufe 0:
- Binden Sie den behandelnden Arzt ein
- Sammeln Sie Unterlagen welche Pflegebedarf belegen: Befunde, Gutachten, Arztbriefe etc.
- Kontaktieren Sie lokale ambulante Pflegedienste
- Wenden Sie sich über Ihre Krankenkasse an die entsprechend zuständige Pflegekasse.
- Leistung Pflegestufe 0:
- Pflegestufe I:
- Leistung Pflegestufe I:
- Pflegesachleistung 440€ mtl.
- Pflegegeld 225€ mtl.
- Oder Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld
- Definition Pflegestufe I:
- Es besteht erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Dies ist der Fall bei einmal täglch erforderlichen Hilfsbedarf zu mindestens 2 Bereichen (Verrichtungen der Körperpflege, Mobilität oder Ernährung).
- Voraussetzung Pflegestufe I:
- Pflegebedarf beträgt mindestens 90 min täglich.
- Mindestens 45 min täglich müssen davon für Grundpflege erforderlich sein.
- Antragstellung Pflegestufe I:
- Binden Sie den behandelnden Arzt ein
- Sammeln Sie Unterlagen welche Pflegebedarf belegen: Befunde, Gutachten, Arztbriefe etc.
- Kontaktieren Sie lokale ambulante Pflegedienste
- Wenden Sie sich über Ihre Krankenkasse an die entsprechend zuständige Pflegekasse.
- Leistung Pflegestufe I:
- Leistung Pflegestufe II:
- Pflegesachleistung mtl. 1040€
- Pflegegeld mtl. 430€
- Oder anteilige Kombinationsleistung
- Definition Pflegestufe II:
- Hilfsbedarf zur Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens 3 mal täglich.
- Zusätzlich bedarf es mehrmals wöchentlich der hauswirtschaftlichen Versorgung.
- Voraussetzung Pflegestufe II:
- Im Tagesdurchschnitt muß der wöchentliche Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung mindestens 3 Stunden betragen.
- Auf Grundpflege müssen hierauf mindestens 2 Stunden im Durchschnitt entfallen.
- Antragstellung Pflegestufe II:
- Auch hier gílt es die Erfahrung des behandelnden Arztes hizuzuziehen
- Nutzen Sie Befunde, Gutachten und Arztbriefe um die Beurteilung durch den MDK zu erleichtern
- Nutzen Sie im Vorfeld der Beurteilung durch den MDK die Hilfestellungen und Empfehlungen von erfahrenen ambulanten Pflegekräften.
- Konatktieren Sie erst dann Ihre Krankenkasse und bitten um Kontakt mit Ihrer Pflegekasse.
- Pflegestufe III:
- Leistung Pflegstufe III:
- Pflegesachleistung mtl. 1510€
- Pflegegeld mtl. 685€
- Oder anteilige Kombination aus beiden Leistungsteilen
- Definition Pflegestufe III:
- Es handelt sich um Schwerstpflegebedürftigkeit
- Konkreter Hilfsbedarf ist jederzeit gegeben 24h
- Voraussetzung Pflegestufe III:
- Der durchschnittliche tägliche Bedarf an Pflege durch alle beteiligten Pflegekräfte muß mindestens 5 Stunden betragen.
- Diese Pflege besteht aus Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.
- Auf die Grundpflege müssen hieraus jedoch täglich mindestens 4 Stunden entfallen.
- Antragstellung Pflegestufe III:
- Lassen Sie sich die Pflege Antragsformulare durch den MDK (Medizinischen Dienst) Ihrer Krankenkasse zusenden.
- Ziehen Sie vor Ausfüllen des Antrags auf jeden Fall die Hilfe des behandelnden Arztes hinzu
- Befragen Sie erfahrene lokale ambulante Hilfsdienste um weiteren Rat und Tips zu Ihrer individuellen Situation.
- Halten Sie sämtliche Unterlagen der Krankenakte bereit
- Fangen Sie unbedingt (auch vor Inkrafttreten eines amtlichen Pflegefalls) mit dem Führen eines Pflegetagebuches an! Halten Sie hierzu alle Aktivitäten und Uhrzeiten fest.
- Zum Begutachtungstermin, welcher schriftlich durch MDK angekündigt wird, empfiehlt es sich dringend fachkundigen Beistand während des Termins zu organisieren. Sprechen Sie sich mit der Fachkraft vor dem Termin bereits ab zu Ihrem Pflegefall. Dieser Termin ist alleine ausschlaggebend für die spätere Einstufung in die entsprechende Pflegestufe!
- Leistung Pflegstufe III:
Optionen:
Als private Versicherung zur Pflege bieten sich verschiedene Versicherungsprodukte an.
Im wesentlichen sind dies:
Pflegekostenversicherung ==> Hiermit wird ein pauschaler Betrag entsprechend der abgeschlossenen Versicherungssumme und Pflegestufe erstattet. Eine solche Versicherung wird mit monatlichen Beitragssatz abgeschlosssen. Von Vorteil sind die umfangreiche Leistungen für professionelle Pflege und Pflegekräfte. Allerdings wird diese Art von Versicherung durch Stiftung Warentest als unwirtschaftlich bewertet und hat zumeist den Nachteil, dass für Laienkräfte aus dem Familienkreis nicht geleistet wird. Häufig müssen Leistungen genau dem Leistungskatalog und manchmal sogar aus Kooperationspartnern der Versicherung bezogen werden.
Pflegetagegeld ==> Hier wird ein Tagesgeldsatz zur freien Verfügung ausgezahlt. Dies erfolgt aufgrund der vereinbarten Tagessätze entsprechend der jeweiligen Pflegestufen Einschätzung des MDK. Es gibt für häusliche Pflege (ambulant) und stationäre Pflege zumeist unterschiedlich vereinbarte Leistungssätze entsprechend der festgestellten Pflegebedürtigkeit. Ebensowenig wird die Leistung des Pflegetagegeldes von professioneller Versorgung abhängig gemacht. Auch Verwandte oder anderweitige Laienhiflskräfte können die Pflege übernehmen. Die Nutzung des Pflegetagegeldes steht zur freien Verfügung. Laut Stiftung Warentest ist diese Form der Absicherung, sofern der Absicherungsbedarf ausreichend ermittelt wurde deutlich günstiger und effektiver.
Pflegerentenversicherung ==> Diese Art der Versorgung erfolgt im Gegensatz zu den vorigen zwei Versionen durch einen Privaten Lebensversicherer. Das Geld ist frei verfügbar und wir in Form einer Rente bei Feststellung der jeweiligen Pflegestufe ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, ob häusliche Pflege oder stationäre Pflege gewählt wird. Ebenso wird auch durch Betreuung durch Laienkräfte geleistet. Beiträge bleiben stabil und im Pflegefall wird der Pflegebedürftige Beitragsfrei gestellt. Die Pflegerente kann mittels Einmalzahlung und oder monatliche Beiträge abgeschlossen werden. Die Beiträge sind deutlich teurer als für Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherung.
Bewertung:
Professionelle ambulante Pflege und stationäre Pflege sind deutlich teurer als häusliche Laienpflege mit Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Deshalb ist natürlich auch die Versicherung einer solchen Pflegebetreuung deutlich teurer. Wer sich dennoch hierfür entscheidet wird mit einer Pflegekostenversicherung am besten bedient.
Wer sich hochwertige Pflege leisten kann und will, aber nicht absehen kann welche Art der Versorgung später adäquat erscheint, sollte eher zur Pflegerentenversicherung tendieren, welche hohe Flexibilität ermöglicht.
Am effektivsten für eine Unterstützung bei einer häuslichen Laienversorgung dürfte eine Pflegetagegeldversicherung sein.
Pflege ist psychisch und physisch sehr fordernd. Betrachten Sie die Aspekte deshalb nicht nur aus rein finanziellen Gesichtspunkten!
Fazit:
Im ungünstigsten Fall sind im Pflegefall mehr als 1430€ aus eigener Tasche aufzubringen. Wer dieses nicht (notfalls über Jahrzehnte hinweg) aus dem Sparstrumpf aufbringen kann muß eine zusätzliche Pflegeversicherung aus dem privaten Versicherungsbereich anstreben, wenn verantwortlich und umsichtig mit Lebensgefährten und Angehörigen umgegangen werden soll!
Die Kalkulation der Absicherungslücke sollte immer auf Basis von Pflegestufe II und Pflegeheimversorgung erfolgen. Dieses, weil häufig ältere Angehörige bereits ab Pflegestufe II mit einer häuslichen Versorgung überfordert sind. Begehen Sie nicht den Fehler Ihre jetzige physische Konsistenz als Grundlage der Versorgungsmöglichkeiten in 20 Jahren zu sehen!
Vergleichen Sie Pflegetagegeld Tarife mit unserem Vergleichsrechner Pflegeversicherung ausführlich, bevor Sie sich für eines der Produkte entscheiden.