Krankenzusatzversicherung Ersattung vom Rechnungsbetrag ist nicht gleich Erstattung vom Rechnungsbetrag!?

Sie fragen sich sicherlich was diese Aussage zur Krankenzusatzversicherung soll.

Üblicher Weise tätigen Versicherungen die Aussage XX% vom Rechnungsbetrag werden erstattet. Guenstigste-Versicherung.com weisst darauf hin, dass hierbei oft ein wesentlicher Zusatz übersehen wird.

 

 

 

Krankenzusatz Versicherungskonditionen welche beispielsweise "80% vom Rechnungsbetrag" ausweisen leisten deutlich mehr als Zusatzversicherungen, welche "80% vom Rechnungsbetrag inklusive GKV Gesetzliche Krankenversicherung Leistungen" ausweisen.

Im zweiteren Fall hat der Kunde also immer wenigstens 20% aus eigener Kasse zu bezahlen, wohingegen im ersteren Fall der Kunde einer Krankenzusatzversicherung im günstigsten Fall die GKV Pauschale und zusätzlich die 80% der Privaten Krankenzusatzversicherung erhält. Natürlich ist dann die Leistung der Privaten Krankenzusatzversicherung auf 100% des Rechnungsbetrages begrenzt!

Beachten Sie dieses bitte, wenn Sie unsere Private Krankenversicherung Vergleichsrechner nutzen:

Vergleichsrechner Private Krankenzusatzversicherung


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