Private Zahnzusatzversicherungen treten hierbei schon wesentlich versierter an und begrenzen Ihre Leistung durch Kleingedrucktes.

Gängige Leistungseinschränkung sind:

Die Bindung einer Leistungszusage für den Zahnbereich an eine Anerkennung der Maßnahme durch die GKV. Da beispielsweise Implantate nur in absoluten Ausnahmefällen von der Gesetzlichen Krankenkasse als erforderlich gesehen werden, bedeutet dies den faktischen Ausschluss von Leistungen zu einem Implantat.

Leistungsaussagen wie "100% Ersattung" führen meistens versteckte Begrenzungen mit sich. Oft werden hierzu bei den Zahn Zusatzversicherungen Fallpauschalen benutzt. So leistet eine Versicherung für Implantate beispielsweise nur 350€ obwohl solch eine Leistung bis zu 2000€ pro Zahn kosten kann!

Im Bereich Kieferorthopädie ist oftmals schon der Sachverhalt selbst ein Ausschlusskriterium. Wer Behandlungen konkret beim Zahnarzt geplant hat oder bereits durchführt bekommt keinen Cent erstattet. Gerne wird auch die Variante genommen, dass nur schwere kieferorthopädische Korrekturen KIG(3-5) erstattet werden. Nicht sonderlich wertvoll wenn man weiß, dass die GKV sowieso hierfür 100% erstattet. Es sei denn man möchte andere Materialien verwenden wie durchsichtige Brackets der Ästhetik wegen.