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Versicherungsbeginn:
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Ihr Geburtsdatum:
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Ihr Geschlecht:
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Rentengarantiezeit:

In der privaten Rentenversicherung kann eine Rentengarantiezeit vertraglich vereinbart werden.
Der Versicherer leistet in diesem Fall für den vorab festgelegten Zeitraum von z.B. 5 oder 10 Jahren, auch wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Frist verstirbt.
Die Hinterbliebenen erhalten dann die zustehenden Rentenleistung.
(Beispiel: Vereinbarte Rentengarantiezeit von 10 Jahren, Versicherungsnehmer verstirbt nach drei Jahren: Versicherung zahlt die Rentenleistung 7 Jahre an die Hinterbliebenen.)
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Bis Endalter:
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Berechnungsgrundlage:

Welche Vorgabe möchten Sie für Ihren Rentenvergleich machen?
- Der monatliche Sparbetrag entspricht dem Betrag, den Sie monatlich in Ihre Vorsorge investieren wollen (können ).
- Mit der garantierten monatlichen Rente geben Sie den Betrag vor, den Sie zu Ihrer Versrogung im Alter sicher benötigen.
- Mit der Garantieauszahlung können Sie einen Betrag vorgeben, den Sie sich zum Ende der Rentenversicherung sicher in einer Summe als Einmalzahlung auszahlen lassen können, wenn Sie auf die monatliche Rente verzichten.
Die Einmalauszahlung ist nicht für alle Tarife möglich.
Mit der Überschussauszahlung können Sie einen Betrag vorgeben, den Sie sich zum Ende der Rentenversicherung wahrscheinlich als Einmalzahlung auszahlen lassen können, wenn die vermuteten Überschüsse eintreffen.
Die Überschüsse sind nicht garantiert.
Bei Wahl der Einmalzahlung muss auf die Rente verzichtet werden
Die Einmalauszahlung ist nicht für alle Tarife wählbar.
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Welche Rentenversicherungskonzepte möchten Sie anzeigen lassen?
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Die klassische Rentenversicherung bietet eine gesetzlich garantierte Mindest-Verzinsung an.
Als Anlage gibt es Vorschriften die die Anlage vor allem in Anlagen vorschreiben die vergleichsweise sicher und schwankungsarm sind
. Die Anlage in risikoreichere Fonds darf maximal bis zu 30% erfolgen, sofern nach deutschem Recht gearbeitet wird.
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Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet die Chance auf höhere Renditen und damit eine höhere Rente zum Vertragsende. Garantiert werden die Renten nicht. Ein Totalverlust der Anlage ist unwahrscheinlich aber möglich. Die meisten Angebote lassen eine Auswahl der Fonds zu in die investiert wird. Hier können oft auch Garantiefonds ausgewählt werden, die mehr Sicherheit bieten, aber auch die Kosten erhöhen.
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Die Basisrente wird auch als Rüruprente bezeichnet.Sie ist sowohl als fondsgebundene wie auch als klassische Rentenversicherung erhältlich.
Die Basisrente wird staatlich subventioniert, sofern diese ausschließlich als Altersvorsorge eingesetzt wird. Folgend sind Vor- & Nachteile aufgeführt:
Vorteile:
- Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug) aufbauen.
- Das Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
- Schutz vor Pfändung. Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden.
- Während der Ansparphase muss keine Abgeltungsteuer einbehalten werden, so dass auch mit diesem Geld "gearbeitet" werden kann.
- Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeit kann steuerlich abgesetzt werden, wenn der Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt.
Nachteile
- Beiträge zu Rürup-Renten können zurzeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden (siehe unten).
- Kein Kapitalwahlrecht - die spätere Auszahlung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente.
- Rentenzahlungen müssen später, abhängig vom Rentenbeginnjahr, versteuert werden.
- Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ ist ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitragsfreistellung.
- Bei Tod des Sparers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
- Auch bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nicht bei allen Anbietern. Sofern der Sparer verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
- Für zugezahlte Beiträge (um die geförderte Jahreshöchstgrenze auszunutzen) werden zusätzlich Gebühren erhoben, die sofort anfallen.
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Die Basisrente wird auch als Rüruprente bezeichnet.Sie ist sowohl als fondsgebundene wie auch als klassische Rentenversicherung erhältlich.
Die Basisrente wird staatlich subventioniert, sofern diese ausschließlich als Altersvorsorge eingesetzt wird. Folgend sind Vor- & Nachteile aufgeführt:
Vorteile:
- Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug) aufbauen.
- Das Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
- Schutz vor Pfändung. Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden.
- Während der Ansparphase muss keine Abgeltungsteuer einbehalten werden, so dass auch mit diesem Geld "gearbeitet" werden kann.
- Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeit kann steuerlich abgesetzt werden, wenn der Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt.
Nachteile
- Beiträge zu Rürup-Renten können zurzeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden (siehe unten).
- Kein Kapitalwahlrecht - die spätere Auszahlung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente.
- Rentenzahlungen müssen später, abhängig vom Rentenbeginnjahr, versteuert werden.
- Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ ist ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitragsfreistellung.
- Bei Tod des Sparers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
- Auch bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nicht bei allen Anbietern. Sofern der Sparer verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
- Für zugezahlte Beiträge (um die geförderte Jahreshöchstgrenze auszunutzen) werden zusätzlich Gebühren erhoben, die sofort anfallen.
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% max. Rendite |
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