Was ist der Unterschied zwischen Regelhöchstsatz und Gebühren-höchstsatz? Der Regelhöchstsatz, welcher bei den Gesetzlichen Krankenkassen verwendet wird geht bis zum 2,3 fachen Regelsatz. Der Gebührenhöchstsatz der Privat Ärztlichen Abrechnung liegt beim 3,5 fachen Regelsatz.

Wie hoch sollte mein Krankentagegeld sein? Angestellte erhalten bis zum 43. Tag Lohnfortzahlung und können deshalb vorher kein Krankentagegeld erhalten. Selbständige können theoretisch ab dem ersten Tag Krankentagegeld erhalten. Allerdings ist der Abschluss der Krankentagegeld Komponente rund vier Mal so teuer wie ab dem 43. Tag! Deshalb gilt: Krankentagegeld Komponenten sind keine Sparbüchse! Schliessen Sie nur ab, was Sie bis zur eventuellen Berufsunfähigkeit oder Gesundung an täglichem Bedarf abzudecken haben.

Lohnt es sich auf die Rückerstattungen zu setzen? Es gibt garantierte Rückerstattungen und Rückerstattungen bei Leistungsfreiheit. Die garantierte Form ist Unsinn, denn hierfür haben Sie schlichtweg vorher höhere Beiträge gezahlt. Außerdem gilt seit 2010, dass Beitragsrückerstattungen versteuert werden müssen. Rückerstattungsregelungen für Leistungsfreiheit lohnt hingegen sehr wohl zur Betrachtung. Allerdings nicht alleinig, sondern immer im Zusammenspiel mit dem monatlichen Beitragssatz und der Höhe des Selbstbehaltes! Lesen Sie hierzu auch die Seite "Empfehlung".

Reicht die Pflegepflicht Komponente aus? Definitiv ist der Leistungsumfang einer Pflegepflichtversicherung nicht ausreichend. In Pflegestufe II gibt es nur 1279€ im Monat bei stationärer Unterbringung. Für Pflegestufe III sind dies 1510€. Somit sind dies nur rund 30% der tatsächlich anfallenden Kosten. Dennoch raten wir nicht zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung beim selben Versicherer welcher Ihre Private Krankenversicherung zu Verfügung stellt. Vergleichen Sie hierzu besser unabhängige Pflegezusatzversicherungen am Markt, denn es gilt hier wie bei der Privaten Krankenversicherung genau zu vergleichen.