Gesetzliche Änderung bei Berufsunfähigkeit noch wenig beachtet

Freitag, den 27. August 2010 um 11:12 Uhr

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Früher war der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eher für Selbständige und Freiberufler obligatorisch, da diese Personengruppe bei Krankheit nicht auf die Unterstützung durch die gesetzliche Rentenversicherung zählen konnte. Berufstätige im Angestelltenverhältnis konnten sich bis zum 31.12.2009 darauf verlassen, bei Erkrankungen, die sie zur Aufgabe ihres erlernten Berufes zwingen, durch die Berufsunfähigkeitsrente bis zum Erreichen des tatsächlichen Rentenalters hinreichend abgesichert zu sein.

Doch der Gesetzgeber hat zum 31.12.2000 eine wichtige Änderung vorgenommen: Danach haben alle nach dem 01.01.1961 Geborenen, die wegen Erkrankung zwar ihren Beruf nicht mehr ausüben können, aber an einem weniger qualifizierten Arbeitsplatz noch zumindest stundenweise einsetzbar sind, keinen Anspruch auf eine volle oder teilweise Rente. Folgerichtig wurde der Begriff der Berufsunfähigkeitsrente ersetzt durch die Bezeichnung Erwerbsunfähigkeitsrente. Die durch diese Änderung möglichen finanziellen Einbußen sind leicht vorstellbar. Vor dem Hintergrund des auf 67 Jahre angehobenen Rentenalters, das ohnehin nur von einer Minderheit aller Arbeitnehmern erreicht wird, hat die die private Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen neuen Stellenwert bekommen und ist für alle, die nicht riskieren möchten, ihren Lebensstandard im Alter wegen möglicher Erkrankungen deutlich zurückschrauben zu müssen, nahezu unverzichtbar geworden.

 

von: http://www.openpr.de/news/460520/Gesetzliche-Aenderung-bei-Berufsunfaehigkeit-noch-wenig-beachtet.html