VeranstaltungshaftpflichtVeranstaltungshaftpflicht

Die Haftpflicht für Veranstaltungen sollte die gesamte Zeit von Aufbau, Veranstaltung und Nacharbeiten abdecken!

Fakten: Als Veranstalter haften Sie selbstverständlich für alle Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden. Die Schäden müssen in Zusammenhang mit Ihrem Event stehen.

Dies sind beispielsweise:

  • Festumzüge
  • Rock / Pop Veranstaltungen
  • Sport-, Stadt- und Strassenfeste
  • Unternehmensveranstaltungen
  • private Feiern
  • Kinderfeste

Die Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie hierbei auch vor Schadensersatzforderungen Dritter.

Umfang:

  • Vorbereitung
  • Veranstaltung selbst
  • Nacharbeiten
  • Eingesetzte Hilfs- und Mitarbeiter
  • Veranstalter
Hier kostenlos vergleichen & Direktabschluss möglich!

News für alle zusammen

31.07.2009
Warum haben viele Deutsche oft unnütze Versicherungen anstatt beispielsweise gut gegen Berufsunfähigkeit abgsichert zu sein?

Lilo Blunck die Vorsitzende des Bundes der Versicherten gibt hierzu als Hauptgrund das Wesen junger Menschen an. Wer beschäftigt sich schon gerne mit "Existenzängsten"? Viel lieber beschäfftigt man sich für den bevorstehenden Urlaub mit der überflüssigen Reisegepäckversicherung, welche ein Versicherungsvertreter versucht hat aufzuschwatzen........

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