Haus und Grundbesitzer Haftpflicht
Für Vermieter von Häusern und Besitzer unbebauter Grundstücke
Fakten: Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und Grundstück. Grundlage hierfür ist ider Paragraph § 836 BGB.
Sinngemäß heißt es:
Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen zu Personen- oder Sachschäden so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, daß er erforderliche Vorsorge zur Schadensvorbeugung getroffen hat. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen.
Achtung: Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, daß anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer!
Tip: Selbstnutzer von Immobilien von Immobilien benötigen solch eine Versicherung nicht, weil dieser Versicherungsschutz über die Private Haftpflicht eingeschlossen ist.
Leistungen: Für Schäden, die verursacht werden durch die unzureichende Beachtung von :
- der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
- der Instandhaltungspflicht (herabfallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.)
Der Beitrag ist abhängig von der Höhe des Bruttojahresmietwertes bzw. der Anzahl der Wohneinheiten (vermietete Wohnungen).
Zwei Beispiele:
Haus mit 4 vermieteten Wohnungen - 12.000 Euro Jahresmiete nur 27,25 € Jahresbeitrag
Haus mit 12 vermieteten Wohnungen - 58.000 Euro Jahresmiete nur 53,21 € Jahresbeitrag
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News für alle zusammen
31.07.2009
Warum haben viele Deutsche oft unnütze Versicherungen anstatt beispielsweise gut gegen Berufsunfähigkeit abgsichert zu sein?
Lilo Blunck die Vorsitzende des Bundes der Versicherten gibt hierzu als Hauptgrund das Wesen junger Menschen an. Wer beschäftigt sich schon gerne mit "Existenzängsten"? Viel lieber beschäfftigt man sich für den bevorstehenden Urlaub mit der überflüssigen Reisegepäckversicherung, welche ein Versicherungsvertreter versucht hat aufzuschwatzen........
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