Bauherrenhaftpflicht

Tipp: Prüfen Sie bei bestehender Privathaftpflicht ob ein Bauschaden bereits in dieser Versicherung komplett abgedeckt ist.

Achtung: Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Haftungsfrage des Bauherren oder seines (schriftlich) beauftragten Architekten bzw. Bauleiters! Der Verantwortliche hat sicher zu stellen, dass die Baustelle adäquat gesichert ist. Sollte er dies unterlassen, so handelt er grob fahrlässig und ist für resultierende Schäden haftbar zu machen.

Empfehlung: Achten Sie auf ausreichende Deckungssummen, denn Personenschäden haben das Potential kostspielig zu werden!


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