Vermögenswirksame Leistung

Die Höhe der Zahlung durch den Arbeitgeber kann bis zu 40 Euro pro Monat betragen!VL

Fakten: Vermögenswirksame Leistungen gibt es als verschiedene Anlageformen.  Meistens werden Bausparverträge und Aktienfonds gewählt, denn diese Sparanlagen werden vom Staat besonders gefördert (Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie). Wer keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann auch eine Lebensversicherung oder einen Sparplan bei einer Bank abschließen. Der Arbeitgeber erhält eine Kopie des Vertrages und überweist die vermögenswirksamen Leistungen an das Unternehmen, mit dem der Sparvertrag geschlossen wurde. Die Zahlung durch den Arbeitgeber können um einen freiwilligen Betrag, den der Arbeitnehmer festlegt, erhöht werden.

Der Staat fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Diese Zulage beträgt jährlich 20%  bis zu 400 Euro und wird maximal sechs Jahre lang gewährt. Die Maximalförderung beträgt 80 Euro pro Jahr und insgesamt 480 Euro für 6 Jahre. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete beträgt.

Vermögenswirksame Leistungen werden regelmäßig über einen Zeitraum von sechs Jahren angespart. Danach sind die VL noch für ein weiteres Jahr festgelegt. Nach Ablauf der siebenjährigen Anlagefrist kann der Sparer über den gesamten Sparbetrag inklusive der Arbeitnehmersparzulage verfügen.

Beim Investmentsparen beträgt die Zulage 18% und beim Bausparen lediglich 8,8%. Für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie darf das zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 51.200 Euro für Verheiratete nicht übersteigen.

Der Gesetzgeber will so insbesondere den langfristigen Vermögensaufbau fördern. Das Aktienfondssparen kann erfolgen über Einzahlungen in einen hierfür zugelassenen Aktienfonds bzw. Aktiendachfonds oder durch Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers. Nicht jeder Investmentfonds ist für das begünstigte Fondssparen zugelassen.

Die Sparzulage ist jährlich mit der Steuererklärung zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst bei Vertragsende. Für die Beantragung erstellt die Investmentgesellschaft jährlich eine Bescheinigung zum Depotbestand, die der Steuererklärung beizufügen ist.

Achtung: Folgende Regeln gelten grundsätzlich bei Vermögenswirksamen Leistungen VL:

  • Mindestsparbetrag monatlich 34 Euro
  • Wenn beide Ehepartner arbeiten kann jeder ein eigenes VL-Depot eröffnen.
  • Für Eheleute gibt es kein gemeinschaftliches Depot
  • Auszahlung des Gesamtbetrages inklusive staatlicher Förderung nach 7 Jahren
  • Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich (Verlust der Arbeitgebersparzulage)
  • Nach Ablauf von 7 Jahren werden weiterlaufende Zahlungen des Arbeitsgebers für ein neues Depot genutzt. Es gilt erneut eine 7-jährige Sperrfrist für die Sparzulage.
  • Bei Arbeitslosigkeit können die fehlenden Beiträge für das aktuelle Jahr nachgezahlt werden
  • Höhere Sparaten sind möglich; die Förderung ist jedoch auf maximal 400 Euro pro Jahr begrenzt

Empfehlung: Viele VL Suchende freuen sich einfach nur über die staatlchen Förderungen. Eigentlich geht es aber darum, daß mit Ihrem Geld über viele Jahre vernünftig gewirtschaftet wurde, damit Ihnen gute Erträge aus Förderungen und Ihren eigenen Einzahlungen entstehen. Das nachhaltige Management bei HDI Gerling hat uns hierzu besonders überzeugt. Sehen Sie hierzu nachfolgende Informationen.

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News für alle zusammen

31.07.2009
Warum haben viele Deutsche oft unnütze Versicherungen anstatt beispielsweise gut gegen Berufsunfähigkeit abgsichert zu sein?

Lilo Blunck die Vorsitzende des Bundes der Versicherten gibt hierzu als Hauptgrund das Wesen junger Menschen an. Wer beschäftigt sich schon gerne mit "Existenzängsten"? Viel lieber beschäfftigt man sich für den bevorstehenden Urlaub mit der überflüssigen Reisegepäckversicherung, welche ein Versicherungsvertreter versucht hat aufzuschwatzen........

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