PKV Private Krankenvollversicherung
Qualitätsversorgung nach individuellen Bedürfnissen
Fakten: Eine PKV unterliegt im Gegensatz zur Gesetzlichen Kasse GKV nicht dem Solidarprinzip. Das heisst aber auch, dass es keine Familientarife gibt, sondern jeder in der Familie eine separate Versicherung hat.
- Angestellte und Arbeiter dürfen nach § 6 Abs. 1, Nr. 1 SGB V in die private Krankenversicherung wechseln, wenn deren Arbeitsentgelt die jährliche Verdienstgrenze in 2010 von 49.950 € (2009 = 48.600 €) übersteigt. Angestellte müssen seit 2007 die Drei-Jahres-Regelung beachten. Demnach muss das Einkommen mindestens drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben. Zum Einkommen zählen neben dem regelmäßigen Gehalt auch feststehende Einmalzahlungen, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Vergütungen für Bereitschaftsdienste und Überstundenpauschalen. Steigt das Gehalt eines Arbeitnehmers im Laufe des Kalenderjahres zum ersten Mal über die Verdienstgrenze, so bleibt dieser bis zum Ende des Jahres pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und der Wechsel zur PKV ist erst zum 01.01. des Folgejahres möglich, sofern die Verdienstgrenze auch dieses Jahres überschritten wird (§ 6 Abs. 4 SGB V). Etwas anderes gilt bei einem Arbeitgeberwechsel. Wenn das Gehalt beim Wechsel über der Verdienstgrenze liegt, muss nicht bis zum Ablauf des Jahres gewartet werden, sondern der Eintritt in die PKV kann zum Antritt der neuen Stelle vollzogen werden. Die Pflichtmitgliedschaft in der GKV endet in diesem Fall zum Zeitpunkt des Arbeitgeberwechsels und nicht zum Ende des jeweiligen Jahres.
- Selbständige und Freiberufler können ohne Einschränkung die PKV wahrnehmen.
- Beamte und Anwärter haben gemäß Beihilfesatz Anspruch auf eine PKV
Achtung: Eine PKV definiert sich nicht nur durch Chefarztbehandlung, sowie Einbett- oder Zweibettzimmer. Achten Sie auf die Erstattungssätze, welche Ihnen für Zahnvorsorge, Zahnbehandlung und stationäre Behandlung erstattet werden! Auch gibt es große Unterschiede für den Auslandsaufenthalt aus beruflichen oder privaten Gründen.
Tip: Ein adäquater Selbstbehalt SB pro Jahr (Summe der Leistungen welche erst einmal durch den Versicherten getragen werden, bevor die Versicherung selbst die Leistung übernimmt.) ist sinnvoll. Ein SB in Höhe von 30-100 Euro monatlich ist sinnvoll, weil die Versicherungen somit wesentlich günstigere Tarife offerieren. Der Grund ist, dass eine Versicherung in solch einem Fall weniger von der Möglichkeit einer Selbstbedienungsmentalität ausgehen muss.
Empfehlung: Benutzen Sie unseren Vergleich für erste Anhaltspunkte und fragen Sie dann kostenlos bei unserem "Life Support" oder der "Service Hotline" um Hilfe. Nutzen Sie die Erfahrungswerte unserer Experten um nicht auf Hochglanzprodukte oder einseitige Beratung hereinzufallen.
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News für alle zusammen
31.07.2009
Warum haben viele Deutsche oft unnütze Versicherungen anstatt beispielsweise gut gegen Berufsunfähigkeit abgsichert zu sein?
Lilo Blunck die Vorsitzende des Bundes der Versicherten gibt hierzu als Hauptgrund das Wesen junger Menschen an. Wer beschäftigt sich schon gerne mit "Existenzängsten"? Viel lieber beschäfftigt man sich für den bevorstehenden Urlaub mit der überflüssigen Reisegepäckversicherung, welche ein Versicherungsvertreter versucht hat aufzuschwatzen........
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