Tipp: Ihre Gebäudeversicherung deckt oft Dach und Photovoltaik Schäden ab. Prüfen Sie also erst bevor Sie neu abschliessen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur einfach versichert sind, sondern dass der Wert Ihrer Anlage inklusive Reparaturkosten durch die Versicherung abgedeckt ist!

Empfehlung: In den AGB des Versicherers wird aufgelistet wofür geleistet wird. Gerade das Wort ‘insbesondere’ hat es in sich, denn dadurch ist die Aufzählung nicht abschließend. Solange der Schaden an anderer Stelle, wie in ‘Klauseln’, ‘Besondere Vereinbarungen’, ‘Besondere Bedingungen’ nicht ausgeschlossen ist, gilt er als versichert. Das gilt selbstverständlich auch für den Hagel, Tierverbiss,  Schneedruck usw.


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