Veranstalterversicherung Leistungsumfang

Wichtig zur Veranstaltungsversicherung ist es den Versicherungsumfang zu kennen und bei der Planung der Veranstaltung zu berücksichtigen!

 

Nach § 823 haftet der Veranstalter für Personen- und Sachschäden, die während der Veranstaltung passieren. Es gilt also ein hohes finanzielles Risiko des Veranstalters vernünftig durch eine Veranstaltungsversicherung einzudämmen.

Um das Haftungsrisiko für Veranstaltungen weiter zu verringern empfiehlt es sich bei Vereinsveranstaltungen die Versicherung nicht durch ein einzelnes Mitglied, sondern durch den Verein selbst abzuschliessen. Somit wird die persönliche Haftung eines Veranstalters ausgeschlossen, für Bereiche welche eventuell nicht durch eine Veranstaltungshaftpflicht abzudecken sind.

Nicht versichert sind :

  • Vorsatz(Natürlich alle Straftaten) 
  • Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sein sollten: z.B. Einbruchrisiko, Feuer, Unwetter. Überprüfen Sie daher, dass der Besitzer des Veranstaltungsortes angemessenen Versicherungsschutz besitzt zu: Gebäudeversicherung, Einbruchsversicherung, gegebenenfalls Überschwemmung etc. Ist hier der Besitzer und Verpächter des Veranstaltungsortes unterversichert haftet er persönlich. Allerdings ist somit natürlich nicht sichergestellt dass Sie Ihren Schaden zur Veranstaltungsversicherung jemals erstattet bekommen!
  • Körperverletzungen an Ordnungskräften und Hilfskräften der Veranstaltung sind Straftaten. Folgekosten wie Prozesse, Behandlungskosten stationär und ambulant sowie evtl. nachfolgende Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sind direkt vom Schadensverursacher zu fordern und gegebenenfalls durch seine Versicherung zu begleichen.

 

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Achten Sie auf folgende Inhalte:

  • Auf- und Abbau sollte mit versichert sein bei einer Veranstaltungsversicherung
  • Beantragter Versicherungszeitraum sollte sich deswegen nicht nur auf die Veranstaltung selbst erstrecken. Viele Veranstaltungsversicherungen sind Pauschalpakete deren Preis gleich bleibt für einer Dauer von 3-7 Tagen, sodass je nach Versicherer auch ohne Probleme zum selben Preis Auf- und Abbautage versichert sind.
  • Personal zum Auf- und Abbau sowie zur Sicherung und Durchführung der Veranstaltung sollte mit versichert sein (Ist Standard in guter Versicherung)
  • Sollten sich Leihgeräte auf der Veranstaltung befinden, ist darauf zu achten, dass die Veranstaltungsversicherung auch hierfür Schutz bietet. (Ist Standard in guter Versicherung)
  • Vergessen Sie nicht auch Parkplätze, GEMA Konformität, Security, Helfer und Gastronomie bei der Planung, Bewertung von Risiken und Ihrem erforderlichen Paket an zu überprüfenden Versicherungen und selbst abgeschlossener Veranstaltungsversicherung zu berücksichtigen!

Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte können Sie mit unserem Veranstaltungsversicherung Vergleichsrechner alle Versicherungsanbieter Online vergleichen und direkt Online abschliessen.


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