Die Standard Versorgung der Gesetzlichen Krankenkasse zu Zahnersatz basiert auf das schöne Kürzel NEM. NEM bedeutet Nicht - Edel - Metall.

 

Nehmen wir nun ein Beispiel zur Verdeutlichung der Begriffe Regelversorgung, gleichartige Versorgung und andersartige Versorgung für den Bereich Zahnzusatz:

 

Ausgangslage

  • Frau Zahnweh hat einen Backenzahn aufgrund einer Zyste vor 2 Jahren verloren
  • Sie möchte nun eine Brücke für diesen Bereich erhalten
  • Die Regelversorgung der Krankenkasse sieht hierfür eine NEM Gussbrücke in Silber.
  • Silber wäre an sich eine Edelmetall und alles wäre gut. Leider hat diese Brücke allerdings nicht nur Silber Material und Aussehen, sondern auch Nickel Anteile.
  • Nickel ist natürlich kein Edelmetall. Nun ist die Krankenkasse verpflichtet Patienten mit bekannter Allergie andere Behandlungsformen zu ermöglichen. Dies hilft natürlich nicht dem Patienten, der noch gar nichts von seiner Allergie weiss oder aber diese Allergie sogar erst durch diese Nickel haltige Brücke entwickelt.
  • Sollte die Kasse wegen bekannter Allergie alternativen bieten müssen, oder aber der Patient die Gefahr einer Allergie von vornherein meiden wollen, so entscheidet man sich in der Regel für eine gleichartige Behandlung.
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Gleichartige Versorgung

  • Gleichartig bedeutet auch eine Brücke, jedoch nur aus Edelmetallen. Es gibt die gelichartige Versorgung dann bis hin zur zahnfarbenen Keramikverblendung.
  • Bestand bereits Allergie auf Nickel, so ist die grundsätzliche Edelmetallversion des Zahersatzes zu Lasten der Gesetzlichen Kasse GKV.
  • Entscheidet sich der Patient selbst dazu, ohne Anerkenntnis des Status einer Allergie durch die GKV, so muss er natürlich die Mehrkosten der gleichartigen Behandlung selbst tragen für Material und zahnärztliches Honorar.

 

 

 

Andersartige Versorgung

  • Da natürlich für solch eine Anbringung der Brücke, die Zähne neben der Zahnlücke als Verankerung beschliffen werden müssen, bedeutet dies den Verlust weiterer Zahnsubstanz!
  • Mit den fortgeschrittenen Möglichkeiten der modernen Kieferchirurgie bietet sich vielen Patienten die Möglichkeit die Lücke alternativ mit einem Implantat versorgen zu lassen um dann auf dem Implantat eine Krone anzubringen.
  • Bezüglich Haltbarkeit, Ästhetik und Komfort ist dies natürlich kein Vergleich zu einer Brücke.
  • Eine solche Versorgung der Lücke wird als andersartige Versorgung bezeichnet, weil nicht die selbe Behandlungsform wie von der Gestzlichen Kasse GKV vorgesehen, angewendet wurde.
  • Die Mehrkosten zur Regelversorgung sind wiederum durch den Patienten zu tragen

Fazit:

Gleichartige und andersartige Versorgungen sind alltäglicher Standard in der Zahnmedizin geworden. Ein Patient welcher nur Regelversorgung wählt schadet sich auf Dauer bezüglich Erhalt von Zahnsubstanz, Tragekomfort und Potential für Allergien durch Verwendung von Nichtedelmetallen.

Die damit einhergehenden Kosten sind immens. Insbesondere bei großflächigen Arbeiten.

Eine Zahnzusatzversicherung mit Vorsorgekomponente für Prophylaxe ist deshalb sehr zu empfehlen um Kosten zu sparen.

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