Unsere Berater bei www.Guenstigste-Versicherung.com werden oft gefragt was bei Privaten Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen der Zahnbehandlung  beziehungsweise dem Zahnersatz zugeordnet wird.

 

Generell ist das Arzthonorar (nicht Material) als Zahnbehandlungskosten zu sehen.

 

Die Mehrzahl der Zahnzusatzversicherungen leisten nur für Zahnersatz. Gute Zahnzusatzversicherungen leisten je nach Bonusheft Führung zwischen 80-90% des Rechnungsbetrages nach Abzug der Leistung durch die Gesetzlichen Kassen.

Einige Zahnzusatzversicherungen werben damit auch für Kunststoffüllungen zu leisten. Hierbei unterscheiden sich dann die guten von den schlechten Zahnzusatzversicherungen darin, dass gute Zahnzusatzversicherungen auch für Zahnbehandlungskosten leisten und nicht nur für das Material für die Kunststoffüllung.

Hochwertigere PKV's und Zahnzusatzversicherungen leisten auch für Zahnbehandlung. Üblicher Weise wird hierfür zu 100% erstattet. Aber auch hier kommt wiederum Werbung ins Spiel. Manche Zahnzusatzversicherungen werben damit Inlays zu Zahnbehandlungskosten zu zählen und somit 100% anstatt 80-90% für Zahersatz zu leisten. Wie immer wird bei solchen Zahnzusatz Versicherungsprodukten die finanzielle Notbremse über Pauschalen für Inlays eingebaut, welche letzten endes deswegen also schlechter sind also solche Zahnzusatzversicherungen, welche ohne pauschale Begrenzung für Inlays aus dem Zahnersatz Bereich leisten.

Zu guter Letzt gilt es bei besagten Inlays noch zu beachten, dass manche Zahnzusatzversicherungen (Beispielsweise die Zahnzusatzversicherung der Nürnberger Versicherung) nur für neu entstandene Inlays leisten, nicht aber für den Ersatz bestehender Amalgam Füllungen mit Inlays.

Den derzeit besten Zahnzusatz Vergleichsrechner gibt es bei www.guenstigste-versicherung.com:

 

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